Personalienfeststellung
Die Polizei darf jederzeit den Personalausweis oder einen anderen Identitätsnachweis (wie zum Beispiel den Reisepass) verlangen. Deshalb empfiehlt es sich, ein solches Dokument immer mit sich zu führen, um weitere Maßnahmen zur Identitätsfeststellung (z.B. Ingewahrsamnahme und Verbringung auf die Dienststelle) zu vermeiden.
Was muss ich angeben?
Angegeben werden muss, was auch auf dem Personalausweis steht. Somit vollständiger Name, Geburtsdatum und Meldeadresse. Darüber hinaus lediglich noch die allgemeine Berufsbezeichnung (Student, Auszubildender, Arbeiter, Angestellter,..) und der Familienstand.
Auf keinen Fall mehr! Keine Telefonnummer und keine genauen Angaben zur Arbeitsstätte oder Schule!
Hol dir gerne unsere Visitenkarte zur Personalienfeststellung als Gedächtnisstütze am Fanhilfestand ab!
Solltest Du zu einer erkennungsdienstlichen Behandlung (ED-Behandlung) vorgeladen werden, nimm unbedingt Kontakt mit einem Anwalt auf.
Auch hier gilt, nichts unterschreiben und der Maßnahme widersprechen!