Wissenswertes
Übersicht und Erklärung zu im Fußballalltag relevanten Begriffen und durchaus möglichen Szenarien.
Es ist rechtlich umstritten, ob die Verlautbarung und das Tragen der Buchstaben ACAB als Beleidigung strafbar ist.
Für Spruchbänder gibt es aber eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. In dieser wird das Verwenden von ACAB als nicht strafbar definiert, wenn es sich um eine Kollektivbeleidigung handelt („straflose Kollektivbeleidigung“).
Wer sich aber das Risiko einer Geldstrafe, sowie von Anwalts- und Gerichtskosten ersparen will, trägt ACAB Klamotten nicht sichtbar und spricht auch keinen Polizeibeamten damit direkt an.
Sollte gegen euch ein sogenanntes Bereichsbetretungsverbot von einer Polizeibehörde angekündigt werden, dann solltet ihr nach Rücksprache mit einem Rechtsbeistand dagegen Einspruch einlegen.
Dies bedarf keiner besonderen Form. Ein einfaches Schreiben an die aussprechende Behörde oder den Verantwortlichen genügt. Der Inhalt des Schreibens sollte freundlich aber bestimmt sein, um den gewünschten Erfolg zu erreichen. Grundsätzlich sind die Bereichsbetretungsverbote nur in einem engen rechtlichen Rahmen zulässig.
Die Polizei benutzt in der jüngeren Vergangenheit bundesweit dieses Instrument sehr häufig.
Jedoch führen auch viele Widersprüche zum Erfolg!
Daher ist es immer ratsam Einspruch einzulegen. Solltet ihr so keinen Erfolg haben, könnt ihr euch auch an einen Anwalt wenden.
Es gibt neben der bundesweiten Datei Gewalttäter Sport auch regionale polizeiliche Datenbanken. In Bayern ist das zum Beispiel die Datei EASy GS.
Dass diese Datei überhaupt existiert wurde durch die Polizei verheimlicht. Erst durch eine schriftliche Landtagsanfrage von Max Deisenhofer und Katharina Schulze (beide B90G) im Mai 2021 wurde die Existenz bekannt.
Ob du in einer dieser Dateien gespeichert bist, kannst du mit den nachfolgenden Formularen erfragen:
Genauere Informationen zu den Dateien kannst du gerne bei uns persönlich erfragen. Solltet ihr gespeichert sein, nehmt gerne Kontakt mit uns auf und wir beraten euch gerne über das mögliche Vorgehen.
In der Regel dauert diese Maßnahme nur wenige Stunden, kann aber bis Mitternacht des Folgetages ausgereizt werden. Danach müsst ihr entweder entlassen oder einem Haftrichter vorgeführt werden, der Untersuchungshaft anordnen kann.
Wichtig dabei:
- Nichts unterschreiben! Keine Protokolle, keine vorgelegten Formulare!
- Äußert euch nicht zur angeblichen Tat und lasst euch nicht mit vertrauensvollen Sprüchen zu irgendwelchen Aussagen hinreißen.
- Solltet ihr bei der Festnahme akut verletzt worden sein (zum Beispiel eine Gehirnerschütterung), besteht auf sofortige ärztliche Behandlung und lasst euch entstandene Verletzungen im Krankenhaus dokumentieren (Behandlungsprotokoll, Fotos, …). Am besten fertigt ihr kurze Zeit nach der Maßnahme ein Gedächtnisprotokoll an, um den Hergang bestmöglich aus eurer Sicht zu schildern.
- Falls ihr leichte Verletzungen davongetragen habt (Schürfwunden, Prellungen, …), macht davon Fotos und sucht am besten zum nächstmöglichen Zeitpunkt euren Hausarzt auf und lasst euch auch hier alle Verletzungen dokumentieren und aushändigen.
Auf der Wache:
Falls noch nicht geschehen, werden auch hier deine Personalien festgestellt und dein Tascheninhalt und dein Gepäck durchsucht und abgenommen. Darüber hinaus kann die Polizei zur gründlichen Durchsuchung von dir verlangen, deine Klamotten auszuziehen. Das darf jedoch nur im Beisein eines gleichgeschlechtlichen Beamten oder einer Beamtin geschehen.
Danach folgt eine Belehrung über deine Rechte. Hierfür bekommst du ein Formular.
Normalerweise darfst du zwei erfolgreiche Anrufe tätigen. Informiere eine Vertrauensperson und deinen Rechtsbeistand.
Beim Zellenaufenthalt ist von Einzelzimmer bis Schlafsaal alles möglich. Mach dich auf jeden Fall darauf gefasst die nächsten Stunden allein oder in Gesellschaft zu verbringen.
Es folgt meist im Anschluss noch die Vernehmung.
Dabei werden die Beamten dir sagen, was dir vorgeworfen wird und wollen eine Aussage von dir.
Auch hier gilt, ohne Anwalt keine Aussage und vor allem nichts unterschreiben!
Wichtig dabei:
- Lass dir den Inhalt deiner Taschen lückenlos dokumentieren (dafür gibt es ein Formular, von dem du eine Abschrift bekommst)
- Entsperre niemals dein Handy vor den Beamten
- Nichts unterschreiben, weder die Auflistung deiner Wertsachen, noch die Rechtsmittelbelehrung oder das Aussageprotokoll
- Falls noch nicht geschehen, bestehe weiterhin auf ärztliche Versorgung und lass dir alle Verletzungen ausführlich dokumentieren und ein Attest schriftlich aushändigen
Am Ende der Maßnahme bekommst du alle Gegenstände im Normalfall wieder zurück, es sei denn es handelt sich um Beweismittel, die von der Polizei beschlagnahmt wurden.
Wenn du wieder vor die Tür gesetzt wirst, informiere falls noch nicht geschehen am besten deinen Anwalt. Bei Unverhältnismäßigkeiten während oder vor deinem unfreiwilligen Aufenthalt ist es auch hier ratsam, ein Gedächtnisprotokoll anzufertigen, um im Nachhinein leichter gegen durchgeführte Maßnahmen vorzugehen.
Die Hausdurchsuchung stellt einen besonders schweren Eingriff in die Grundrechte dar.
Grundsätzlich gilt: Keine Durchsuchung ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss! Aber auch hier kann die Einholung eines Beschlusses von der Polizei umgangen werden, indem sie ein besonderes Eilbedürfnis bekunden. Oft kommt es unmittelbar mit einer Festnahme zu Durchsuchungen.
Lasst euch auf jeden Fall den Beschluss geben oder wenigstens vorlegen, damit ihr ihn abschreiben könnt. Es ist euer Recht zu wissen, was darin steht. Ihr habt das Recht einen Rechtsanwalt anzurufen, damit dieser bei der Durchsuchung mit anwesend ist. Der Beginn der Durchsuchung ist bis zu seinem Eintreffen hinauszuschieben! Ihr habt auch das Recht, dass ein unabhängiger Zeuge bei der Durchsuchung dabei ist. Besteht darauf, dass jedes Zimmer einzeln durchsucht wird und nur die Räumlichkeiten, die im Beschluss stehen.
Oft wird im Beschluss aufgezählt, wonach gesucht wird – ihr könnt dann der Polizei die gesuchten Gegenstände freiwillig aushändigen. Die Polizei darf nicht nach anderen Dingen suchen, die nicht im Durchsuchungsbeschluss aufgeführt sind!
Passt aber auf, wenn ihr mit der Polizei redet. Achtet darauf, nur Fragen zu stellen. Alles was ihr sagt wird aufgeschrieben und kann gegen euch verwendet werden. Wenn ihr also einen Gegenstand freiwillig rausgebt, sagt nichts dazu. Auch wenn die Polizei ohne Beschluss kommt, ist sie verpflichtet euch zu sagen, gegen wen sich das Verfahren richtet, welcher Verdacht besteht und was sie sucht. Am besten schreibt ihr das mit.
Lasst euch – wie immer – die Namen und die Dienststelle der Beamten geben.
Schreibt selbst anschließend auf, was in welchem Zimmer gefunden wurde, wie lange die Durchsuchung dauerte, was kaputt gegangen ist oder sichergestellt wurde. Ihr müsst nicht angeben, ob zur Wohnung ein Keller gehört. Ihr seid schon gar nicht verpflichtet Schlüssel zu Kellerräumen oder ähnliches auszuhändigen.
Wir raten generell davon ab, irgendetwas zu unterschreiben!
Gegen die Mitnahme von Sachen sollte Widerspruch eingelegt werden. Dies kann auch nach der Durchsuchung geschehen.
Auf jeden Fall bedeutet eine Durchsuchung bei euch, dass es der Polizei ernst ist und somit ein dringender Tatverdacht besteht.
Tipp:
Ihr solltet umgehend einen Anwalt hinzuziehen! Notiert euch deshalb die Nummer auf einen Zettel oder tragt die Visitenkarte bei euch. Ihr solltet nie euer Handy in der Nähe von Polizeibeamten entsperren.
Ihr habt das Recht eine unabhängige Person zur Hausdurchsuchung zu holen, besteht darauf, einen vertrauenswürdigen Nachbarn mit einzubeziehen, falls ihr keinen Anwalt parat habt.
Solltet ihr Datenträger zuhause haben, dann verschlüsselt diese entsprechend.
Denkt dran, dass auch alle elektronischen Gegenstände beschlagnahmt werden können!
Die Polizei darf jederzeit den Personalausweis oder einen anderen Identitätsnachweis (wie zum Beispiel den Reisepass) verlangen. Deshalb empfiehlt es sich, ein solches Dokument immer mit sich zu führen, um weitere Maßnahmen zur Identitätsfeststellung (z.B. Ingewahrsamnahme und Verbringung auf die Dienststelle) zu vermeiden.
Was muss ich angeben?
Angegeben werden muss, was auch auf dem Personalausweis steht. Somit vollständiger Name, Geburtsdatum und Meldeadresse. Darüber hinaus lediglich noch die allgemeine Berufsbezeichnung (Student, Auszubildender, Arbeiter, Angestellter,..) und der Familienstand.
Auf keinen Fall mehr! Keine Telefonnummer und keine genauen Angaben zur Arbeitsstätte oder Schule!
Hol dir gerne unsere Visitenkarte zur Personalienfeststellung als Gedächtnisstütze am Fanhilfestand ab!
Solltest Du zu einer erkennungsdienstlichen Behandlung (ED-Behandlung) vorgeladen werden, nimm unbedingt Kontakt mit einem Anwalt auf.
Auch hier gilt, nichts unterschreiben und der Maßnahme widersprechen!
Sollte dir ein Strafbefehl zugestellt werden, wende dich so schnell es geht an einen Anwalt! Ein Strafbefehl ist quasi eine Verurteilung ohne vorherige Verhandlung!
Du kannst jedoch innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen und es wird dann ein normaler Gerichtsprozess einberufen! Der Einspruch muss dabei nicht begründet werden. Es reicht aus innerhalb der 2-Wochenfrist in einem Schreiben an das Gericht, welches den Strafbefehl abgesendet hat, unter Angabe des Aktenzeichens Einspruch einzulegen („Hiermit lege ich Einspruch gegen den Strafbefehl vom…Aktenzeichen … ein.”). Das Gericht ist allerdings nicht an die Rechtsfolgen des Strafbefehls gebunden, d.h. du könntest auch noch zu einer härteren Strafe verurteilt werden! Lässt du die Frist verstreichen, ist die Verurteilung durch den Strafbefehl jedoch rechtskräftig. Der Einspruch kann allerdings bis zur Urteilsverkündung zurückgenommen werden!
Tipp:
Wende dich unbedingt an einen Strafverteidiger! Dieser wird dann zunächst Akteneinsicht beantragen und dir am besten sagen können, welches weitere Vorgehen sinnvoll ist!
Wer oder was sind SKBs überhaupt?
Szenekundige Beamte, besser bekannt als SKBs, sind Polizeibeamte (meist) in zivil.
Ihre Aufgabe ist es die Fanszene bei allen möglichen Spielen im In- und Ausland im Auge zu behalten.
Aufgrund ihrer Beobachtungen und Darstellungen werden Stadionverbote ausgesprochen oder Anzeigen gefertigt.
Außerdem nehmen sie an Sicherheitsbesprechungen teil und beeinflussen massiv mit ihren Darstellungen das Sicherheitskonzept (grün, gelb oder rote Kategorie).
Vergesst nicht: Sie werden dafür bezahlt, freundlich, verständnisvoll und hilfsbereit zu sein. Lasst euch aber nicht täuschen!
Es ist ihr Job und ihr Ziel, auch aus unwichtigen Details Profile über euch und eure Umgebung anzufertigen. Solche Infos sind dann in behördlichen Dateien (Gewalttäter Sport oder EASy GS) wieder zu finden.
Falls es Fragen oder Probleme gibt, wendet euch zu aller erst an die Kontaktpersonen aus der Fanszene oder Fanprojekt, diese regeln dann die Kommunikation mit der Polizei und den SKBs und/oder geben euch Tipps zum weiteren Vorgehen. Wer diese Kontaktpersonen sind könnt ihr von der Fanhilfe oder am Fanstand erfahren.
Als Zeuge:
Die Polizei muss mitteilen, ob man als Zeuge oder als Beschuldigter befragt wird. Zeugen müssen die Wahrheit sagen. Daher begeht dort keine Falschaussage als Freundschaftsdienst. Andernfalls drohen euch erhebliche Konsequenzen. In bestimmten Fällen ist es Zeuginnen und Zeugen aber erlaubt, die Aussage zu verweigern. Gegen enge Angehörige muss man zum Beispiel nicht aussagen. Auch müssen Fragen nicht beantwortet werden, wenn man sich selbst oder Angehörige belasten müsste.
Wichtig: Eine Zeugenvernehmung kann nur von der Staatsanwaltschaft oder von einem Gericht erzwungen bzw. veranlasst werden. Es ist auch zulässig, einen Anwalt als Zeugenbeistand mitzubringen.
Als Beschuldigter:
Für die Vernehmung als Beschuldigter gilt: Schweigen! Es ist in jedem Stadium des Verfahrens, egal ob bei Richter, Staatsanwaltschaft oder Polizei erlaubt, sich zur Sache nicht zu äußern. Die Vernehmung kann auch nicht erzwungen werden. Wenn man bei der Polizei als Beschuldigter zur Vernehmung geladen wird, kann man einfach nicht erscheinen. Wenn ihr eine Vorladung erhaltet, solltet ihr euch unbedingt anwaltliche Hilfe holen! Der Anwalt kann dann Akteneinsicht beantragen und mit euch besprechen, ob eine Aussage zu einem späteren Zeitpunkt sinnvoll ist.
Tipp:
Kontaktiere unverzüglich einen Strafverteidiger! Geht nie ohne Anwalt oder anwaltliche Beratung zu einer Vernehmung. Der Strafverteidiger wird zunächst Akteneinsicht beantragen und dir am besten sagen können, welches weitere Vorgehen sinnvoll ist!
Denk dran, die Polizei ist in diesem Fall nicht dein „Freund und Helfer“!
Zur erkennungsdienstlichen Behandlung:
Beschuldigte, die nicht festgenommen wurden, werden häufig auch noch später zur erkennungsdienstlichen Behandlung vorgeladen. Hier kann ein Anwalt oft erreichen, dass die Polizei eine erkennungsdienstliche Behandlung nicht durchführen darf. Erkennungsdienstliche Daten wie Fingerabdrücke, Fotos, etc. werden von der Polizei in Dateien gespeichert und es ist äußerst schwierig die Löschung aus diesen Dateien zu erreichen. Lasst euch deswegen unbedingt von einem Anwalt beraten oder nehmt mit uns Kontakt auf.